Neugierde

Jeder von uns dürfte zu mindesten schon mal etwas neugierig gewesen sein. Das Bedürfnis, die neuste Information zu erfahren, kann reizvoll sein. Natürlich gibt es neugierige Menschen nicht erst seit dem 21. Jahrhundert und selbstredend wurde auch die Neugierde in manchen abergläubischen Vorstellungen mit aufgenommen. Hier ein paar Beispiele dazu:

  • Wer aus Neugierde zwischen zwei sich bekämpfenden Geister tritt, soll bald danach sterben
  • Wer eine juckende Nase hat, erfährt bald etwas Neues
  • In anderen Vorstellungen erfährt jemand bald was Neues, wenn er niesen muss
  • Eine unangenehme Neuigkeit wurde versucht mit einem Lachen und den Spruch: “Wat gift et hüüt to middach. Wat up ´n Disch kümmet“ doch noch abzuwehren. Nach der Frage des Mittagsessen, soll der Alltag ohne anstehende Komplikationen wieder herbeigeschworen werden
  • Wer die Geister aus Neugierde befragt und dabei Vorhersagen erhält, welche ihm ein unglückliches Schicksal bzw. baldige unglückliche Vorfälle bescheinigen, kann dies nicht ändern. Auch wenn er nun weiß, was geschieht, kann er es nicht mehr abwenden und muss auf das Eintreffen der Voraussagung warten
  • Jemand der in der Zeit der Raunächte alleinig aus Gründen der Neugierde heraus das Heer der Wilden Jagd und auch Frau Bercht sehen will, sollte besser vorsichtig sein. Denn wer erwischt wird,  wird definitiv bestraft werden. Da sie nicht beobachtet werden wollen, während sie über die Erde ziehen, wird nie jemand ohne eine Maßregelung gehen dürfen. Dabei gibt es verschiedene Abstrafungen, wie das Wachsen eines Buckels auf dem Rücken oder auch ein Messer ins Knie zubekommen. Wenn das Wilde Heer durch ein Haus jagt und der Hausherr will es beobachten, wird auch dieser bestraft. Da er bewusst auf das Wilde Heer schaut, wird dieses als Neugierde behandelt, obwohl es sein Haus ist. Hier lautet die Strafe Blindheit, welche aber nur ein Jahr hält
  • Im Allgemeinen gibt es gutmütige Geister, wie Hausgeister, und Wesen, die den Menschen durchaus gerne helfen. Allerdings wollen diese keine Blicke der Menschen während ihrer Tätigkeiten haben. Deswegen können Zwerge durch zu viel Neugierde wieder vertrieben werden. Es gibt auch Zwerge, welche zwar bleiben, aber dann die Menschen bestrafen. Ebenfalls gibt es Erdmännlein, welche Bauern solange geholfen haben bis diese ihre Füße sehen wollten. Je näher ein Geist oder Wesen den Menschen ist, wird die Strafe durchaus milder ausfallen. Wenn sie sich aber von Fremden belästigt fühlen, werden die Strafen umso härter sein. Auch hier sind wie bei dem Wilden Heer körperliche Strafen eine Möglichkeit. Beispielsweise schlagen die Fronfastenweiber neugierigeren Zuschauern Nägel in die Köpfe
  • Hier eine Erzählung, wie Geister das Meistern der Neugierde belohnen und das Einlassen auf diese bestrafen: Eine arme Frau erhält ein Korb voll mit gelben Laub. Auch wenn man den Inhalt erahnen konnte, dürfte sie erst nach den überschreiten der Dachtraufe ihres Hauses in jenen Korb hinein schauen. Also erst wenn sie wieder zu Hause war, durfte sie einen Blick wagen. Sie befolgte die Anweisung des Geistes. Da sie sich daran hielt, fand sie nun lauter Goldstücke im Korb. Eine andere Frau erhielt die gleiche Aufgabe mit ihrem Korb, der auch hier zuerst nur mit gelben Lauf befüllt war. Da sie aber schon unterwegs genau reinschaute, war nur ein Blatt zu Gold geworden. Sie hatte gezeigt, dass sie es nicht wert gewesen war, die volle Gabe als Geschenk zu erhalten

 

 

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